8. Mai in München: Der Rechtsstaat hat sich verabschiedet
Was in München am 14. November 2009 vorbereitet und in Dresden am 13. Februar 2010 mit einer Großübung abgeschlossen wurde, ist nun offenbar gängige Praxis geworden: Die offene Zusammenarbeit zwischen Polizei und Rechtsbrechern zur Verhinderung nationaler Aufzüge.
Das Strickmuster ist dabei immer gleich: Wird eine oppositionelle Demonstration angemeldet organisieren etablierte Kreise Gegenveranstaltungen zur Verhinderung der Aufzüge. Das gerichtlich erfochtene Demonstrationsrecht wird so zur Makulatur. Denn die Polizeiführung, die mit der politischen Führung eng verbunden ist, denkt nicht daran rechtswidrige Blockadenaufzulösen. Selbst „antifaschistische“ Gewalttäter können im Rahmen der Gegenveranstaltungen und unter den Augen der Polizeiführung frei agieren. Die Folge: Über Stunden herrschen in ganzen Stadtteilen rechtsfreie Räume.
Selten hat sich ein Polizeiführer von vorneherein so offen zum Rechtsbruch bekannt, wie der Leitende Polizeidirektor Hans-Jürgen Notka am Abend des 8. Mai 2010 in München. Gleich zu Beginn der genehmigten Versammlung „8. Mai 1945 – Der Krieg war zu Ende, das Morden nicht!“ um 18:30 Uhr eröffnete er dem Versammlungsleiter, daß eine Gegenveranstaltung in der Tischlerstraße / Ecke Forts Kasten Allee nicht aufgelöst werden könne und die genehmigte Demonstration somit nach einem Viertel der Route wieder umkehren müsse. Mit der selbstgefälligen Arroganz eines Polizeifunktionärs, dessen rechtswidriges Verhalten von oben angeordnet und gedeckt wird, schloß er jegliche Alternativroute kategorisch aus. Für die Gegenveranstaltung wurde schon lange von der Stadt München geworben. Sie wurde bewußt in die Demonstrationsroute gelegt um den Aufzug zu verhindern. Die Unterstützerliste der Blockierer ist lang: Oberbürgermeister, Altoberbürgermeister, Bischöfe, Polit- und Gewerkschaftsbonzen, vereint mit Medien und Linksextremisten. Gegen diese Herrschaften will natürlich die polisierte Polizeiführung unter Präsident Dr. Wilhelm Schmidbauer nicht präventiv vorgehen. Die Gleichheit vor dem Gesetz ist in Bayern längst nicht mehr gegeben. Wie aber geht der Polizeiführer gegen Deutsche vor, die sich das Demonstrationsrecht nicht nehmen lassen wollen?
“Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln.” Der Artikel 113 der Bayerischen Verfassung gilt allerdings in der Praxis längst nicht mehr. Nach der Blockade und dem Rückmarsch der rund 100 Regimekritiker zum Ausgangspunkt „Schweizer Platz“ wurde um 20:10 Uhr die Versammlung „8. Mai 1945 – Der Krieg war zu Ende, das Morden nicht!“ beendet. Danach meldete der Veranstalter bei der Polizeieinsatzleitung schriftlich eine spontane Versammlung in einem anderen Stadtteil an. Angesichts dieser Situation suchte der bisher nur mit Verkehrsangelegenheiten befaßte und offenbar überforderte Polizeidirektor Hans-Jürgen Notka die Flucht in einer Serie von Straftaten. Er ließ rund 60 Regimekritiker vorläufig festnehmen und das Lautsprecherfahrzeug beschlagnahmen. Danach verschwand Hans-Jürgen Notka und überließ planlos agierenden Polizeibeamten das Feld. Diese beschafften sich gewaltsam den Schlüssel des Lautsprecherfahrzeuges, durchsuchten die Regimekritiker vor den Kameras der Hetzmedien, verweigerten Angaben zu Namen und Dienststellen und versuchten halbherzig weitere Repressionen wie Alkoholkontrollen und erkennungsdienstliche Maßnahmen umzusetzen. Während die Regimekritiker noch auf den Abtransport in das Polizeipräsidium warteten, wurde der Lautsprecherwagen von einer Abschleppfirma verladen, möglicherweise um Kosten zu erzeugen, mit der der Fahrzeughalter belastet werden soll. Im Polizeipräsidium wurden hektisch Straftatbestände erfunden um die rechtswidrige Polizeiaktion zu kaschieren: Von „nicht befolgtem Platzverweis“ über „nicht erlaubte Versammlung“ bis zur „Aktivbewaffnung“ war die Rede. Gegen Mitternacht hatten sich die Polizeibeamten soweit wieder beruhigt und alle Inhaftierten wurden wieder auf freien Fuß gesetzt.
Insgesamt wurden von der Polizeiführung erneut mehrere Straftaten begangen: Strafvereitelung im Amt, Nötigung, Freiheitsberaubung, versuchte gefährliche Körperverletzung und Abgabenüberhöhung. Strafanzeigen werden folgen, jedoch angesichts der politisierten Justiz in Bayern kaum Aussicht auf korrekte Bearbeitung haben. Dennoch sind die Fälle für eine spätere Aufarbeitung festzuhalten. Die Zusammenarbeit mit Rechtsbrechern hat in München Tradition. Seit Jahren werden nicht genehmigte Gegenveranstaltungen „gegen Rechts“ von der Polizeiführung geduldet. Selbst Gewalttäter werden nur halbherzig verfolgt, wenn sie aus dem linken Spektrum kommen. Dafür geht die Polizeiführung unverhältnismäßig gegen nationale Deutsche vor und unterstreicht, wie wenig von der Gewaltenteilung in Bayern noch übrig geblieben ist. Nationale Dissidenten haben am 8. Mai 2010 der „demokratischen Stadtgesellschaft“ in München erneut den Spiegel vorgehalten. Der Rechtssaat ist nur noch billige Fassade.
Bericht von Roland Wuttke
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